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Unsere Lieferungs- und

Zahlungsbedingungen

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Diese Lieferantenbedingungen sind Vertragsbestandteil und haben in jedem Falle Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Bestellers. Sie sind die Grundlage aller Geschäftsbedingungen und müssen für künftige Geschäfte nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Hinweise des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Alle Verkäufe erfolgen ausschließlich zu diesen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen.

  1. Preise

Maßgebend für die Preisstellung ist der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis bzw. der Angebotspreis. Die Angebote sind 6 Wochen lang verbindlich, gerechnet vom Tage der Abgabe. Die Preise verstehen sich ab Lager Monheim a. Rhein (Deutschland), zuzüglich Fracht und Verpackung, falls gewünscht, Versicherung sowie Standardverpackung.

Hinzugerechnet wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Alle Verkäufe erfolgen ausschließlich zu diesen Verkaufs- und Zahlungs-bedingungen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen wird unter dem Tag des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat sofort ohne Abzug in Euro zu erfolgen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zahlung durch Wechsel bedarf der vorherigen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über den üblichen Bankzinsen zu zahlen.

Mahngebühren werden in Rechnung gestellt:

Für die erste Mahnung EUR 7,50.- für die zweite Mahnung EUR 14.-.

Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Bei Banküberweisungen gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem

die Gutschriftanzeige beim Lieferanten eingeht.

  1. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge werden unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit ausgeführt. Mit Erhalt der Rechnung gilt ein Auftrag als angenommen.

  1. Lieferfristen

Die vom Lieferanten genanten Lieferzeiten sind immer nur als annähernd und freibleibend zu betrachten und werden möglichst eingehalten. Der Lieferant ist keinesfalls verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, der sich durch eine Überschreitung der Lieferzeit ergibt. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse, als solche sind auch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und außergewöhnliche Störungen zu verstehen, hat der Lieferant das Recht, seine Lieferungen entsprechend später oder eingeschränkt vorzunehmen. Außerdem hat er das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihm hinaus ein Schadensersatz und Nachlieferung erwächst.

  1. Lieferung

Lieferung erfolgt zum Netto-Warenwert plus gesetzliche MwSt. plus Versandkosten.

Lieferung per Nachnahme erfolgt zuzüglich Nachnahme-Gebühr.

  1. Versand

Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers. Spezielle Versandkosten gehen zu Lasten des Empfängers.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

Bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Lieferanten. Sicherungsübereignungen und Pfändungen dieser Waren sind untersagt. Im Falle der Verfügung über Waren durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, auf Verlangen des Lieferanten seine Abnehmer offen zulegen.
Im Falle eines Zugriffs auf die Waren durch Dritte insbesondere bei Pfändungen, hat der Besteller hierüber sofort Mitteilung zu leisten, und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Lieferanten hinzuweisen. Wir liefern ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

  1. Zahlungskonditionen

Vorkasse, Zahlung per Bankeinzug oder per Nachnahme zuzüglich Gebühren. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen vorab der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten.

  1. Reklamationen

Die Ware ist vom Besteller bei Wareneingang sofort zu prüfen. Reklamationen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang berücksichtigt werden. Sie bedürfen der Schriftform. Fehlerhaft gelieferte Waren werden von uns ohne Auflagen kostenfrei umgetauscht. Handelsübliche Abweichungen berechtigen nicht zu Mängelrügen. Bei Fehlern oder Mängeln an einem Teil der Warensendung ist der restliche, nicht rügbare Teil abzunehmen und zu bezahlen. Mängelrügen gelten vom Grunde her nur dann als anerkannt, wenn diese vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. In diesem Falle ist der Lieferant zur Nachbesserung bzw. zu einer Ersatzlieferung oder zur Wandlung des Kaufvertrages berechtigt. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden. Bei Nichtbeachtung der Gebrauchshinweise des Lieferanten sind Schadensersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen.

  1. Stornierungen

Verwehrt der Besteller die Erfüllung eines Vertrages, so darf der Lieferant auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder Stornierungskosten in Höhe von 20% des Verkaufpreises geltend machen. Verweigert der Besteller aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, die Annahme der Lieferung, so gehen die durch Rücksendungen und erneuten Versand entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

  1. Rücknahme oder Umtausch

Kundenspezifisch gefertigte Waren sind vom Umtausch ausgeschloßen. Anstehende Rücklieferungen werden nur angenommen, wenn der Lieferant dies vorher schriftlich bestätigt hat.

Unfrei zurückgesendete Ware wird grundsätzlich nicht angenommen.

  1. Verwendung von Duftnoten

Bei der Verwendung von Duftnoten und Flüssigkeiten, die dem Lieferanten vom Besteller beigestellt werden, kann der Lieferant außer für eine saubere Verarbeitung keine Gewährleistung übernehmen.

  1. Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden beim Lieferanten gespeichert.

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

  1. Ungültigkeit einzelner Bedingungen

Sollte eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

  1. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Nur mündlich getroffene Nebenabreden sind nicht rechtsgültig.

  1. Sonstiges Vereinbarungen

Alle Vereinbarungen, die von diesen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für Leistungen und Gegenleistungen ist Monheim a. Rhein vereinbart. Gerichtsstand ist Langenfeld/Rheinland. Dies gilt auch für das Mahnverfahren vor dem Amtsgericht Langenfeld/Rheinland, Scheck- und Wechselansprüche sowie Urkundenprozesse. Die vorstehenden Bedingungen gelten als rechtsverbindlich und vom Besteller anerkannt, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, die vom Lieferanten schriftlich bestätigt worden sind.

Stand: 09.03.2006

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